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Berufsgenossenschaft für Heilberufe

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege ist eine staatliche Behörde, die sich um gesetzlichen Unfallschutz im Gesundheitswesen und vieles mehr kümmert. Dazu gehört auch die gesetzlich verbindliche und kostenpflichtige Unfallversicherung für im Gesundheitswesen tätigen Menschen - zu denen ja im Prinzip auch Heilpraktiker*innen gehören.

Um was geht es bei der Versicherung?

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Form der Unfallversicherung. Arbeitnehmer*innen sind automatisch versichert, bei Selbständigen ist das naheliegenderweise nicht der Fall. Das bedeutet nicht nur eine Zahlungspflicht, sondern auch eine Absicherung im Falle eines Unfalles, zum Beispiel auf beruflichen Fahrten, damit verbundene Rehabilitation, Verletztengeld, im schlimmsten Fall auch Hinterbliebenenrente.

Wer muss zahlen?

Heilpraktiker gehören allerdings neben Ärzten und Apothekern zu den sog. freien Berufen im Gesundheitswesen, https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/, und sind deshalb, sofern sie keine Angestellten haben, zwar anmelde- aber nicht zahlungspflichtig.

Bei der BGW anmelden müssen sich die genannten Freiberufler*innen aber dennoch - auch das gehört zum Pflichtprogramm bei jeder Praxisgründung. Also bitte tätig werden, wenn das noch nicht erledigt ist, Formular unten im Anhang.

Diese Berufsgruppen sind in ihren Honoraren auch von der Mehrwertsteuer befreit und müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen – das ist sicher nicht besonders gerecht, aber Fakt.

Und was ist mit den Nicht-Heilpraktiker*innen?

Das sieht bei Geistheiler*innen und allen, die Energiearbeit oder Gesundheitsberatung bzw. Gesundheitscoaching anbieten, anders aus. Bezogen auf die Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung über die BGW gilt seit 2018 ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das Geistheiler*innen und alle, die als Nicht--Therapeut*innen Gesundheitsangebote (Beratungen, Begleitungen, Anwendungen etc.), als gewerbetreibende Unternehmer*innen im Gesundheitswesen sieht – damit verbunden ist eine Beitragspflicht:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95923/Geistheilerin-gehoert-zum-Gesundheitswesen

Widersprüchlicher geht es kaum: Geistheiler gehören nach einem Urteil aus dem Jahr 2004 keinesfalls zu den Heil- und Gesundheitsberufen – bezogen auf die Versicherungspflicht nun aber doch?

Für alle Nicht-Heilpraktiker*innen, also auch Gesundheitspraktiker*innen, Berater*innen etc. gilt auf jeden Fall: Die Anmeldung bei der BGW ist Pflicht und kostet aktuell € 134,-/ Jahr. Wer sich nicht anmeldet, kann zu rückwirkenden Nachzahlungen verpflichtet werden – und das will sicher niemand. Also: Bitte kümmern.

Wichtiger Hinweis:
Das gilt auch für eine Teilselbständigkeit/ Nebentätigkeit. Die Beitragpflicht ist unabhängig vom zeilichen Umfang und den erwirstchafteten Einkünften.

Links:

Reiki-Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html

Rechtliche Situation Geistheiler in Deutschland:
https://www.dgh-ev.de/presse/rechtliche-situation-von-heilern.html

Bundesverband der freien Berufe e.V:
https://www.freie-berufe.de/

Anmeldeformular BGW:
https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Formulare/MUB044-Anmeldung-zur-gesetzlichen-Unfallversicherung.html

 

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