Heilmittewerbegesetz genau beachten

Abmahnungen bei Osteopathie

Foto: Lizenzfrei von Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Obwohl ein osteopathisch arbeitender Kollege einen sog. Disclaimer auf seiner Homepage führte, der jedes Heilungsversprechen ausdrücklich ausschloss und einen ausdrücklichen Hinweis auf die Nicht-Wissenschaftlichkeit enthielt, wurde der Kollege abgemahnt.

Was ist zu tun?

Bitte die eigene Homepage prüfen und zwar auf folgenden Inhalt:

  • Keine Verbindung von nicht-wissenschaftlich bewiesener Wirkung mit konkreten Indikationen

Heißt konkret: Es ist verboten zu schreiben, dass Cranio bei Migräne hilft. Oder Homöopathie bei Neurodermitis. Oder Akupressur bei Depression.
Ganz besonders kritisch ist Werbung für Homöopathie und für Bachblüten – bitte dringend ändern, wenn auf der Homepage steht, wobei die Anwendungen hilfreich sein können.

Wie ist das Problem zu lösen?

Als HP ist es natürlich erlaubt, Behandlungen, Beratungen und Begleitungen bei bestimmten Erkrankungen anzubieten, auf die mensch sich spezialisiert hat. Dazu kann und soll Werbematerial, also Homepage und Flyer informieren. Vielen Menschen ist es ziemlich egal, wie sie behandelt werden – wichtiger ist ihnen, dass sie von Therapeut*innen begleitet werden, die sich mit ihrem Krankheitsbild auskennen.

Außerdem kann eine weitere Seite die Behandlungsmethoden nennen, verbunden mit einer Beschreibung der Behandlungsweise, ohne Indikationen. Grundsätzlich sollten immer Hinweise darauf gemacht werden, dass Heilwirkungen in ihrer Evidenz nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht sind.

Eine sehr gute, allgemein versständliche und umsetzbare Hilfestellung für diesen Bereich findet sich auf der Seite von Michaela Albrecht unter https://woerterfall.com/heilpraktiker-und-das-heilmittelwerbegesetz/

Für Nicht-Therapeut*innen gilt:

Hände weg von Gesundheitsversprechen und von jeglicher Erwähnung echter Krankheitsformulierungen.

Allgemeines Gesundheitscoaching, Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsberatung bezogen auf Ernährung, Stress, Prophylaxe, Prävention, Salutogenese, Wachstumsbegleitung, HeilEntwicklung und und und sind Begrifflichkeiten, die benutzt werden können, wenn es insgesamt darum geht, Menschen auf ihrem Weg zu begleiten. Mit der Behandlung von Erkrankungen hat das nichts zu tun – das ist inhaltlich sowieso viel moderner und rechtlich machbar.

Wer dazu mehr wissen will, ist gut aufgehoben bei Dr. Sasse, dem Rechtsanwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat und dessen Newsletter zu bestellen sich lohnt.

Hier geht es zum Blog von Dr. Sasse mit dem Artikel zur Abmahnung:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/aktuelles/

Hier zu Hinweisen auf dass HWG und was das für HP bedeutet:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/heilpraktikerrecht/heilmittel-werberecht/

Wie immer gilt:
Dieser Artikel hat keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit und ersetzt nicht den Weg zu Anwalt oder Verband.

 

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