Vorschläge zu neuen Richtlinien

Zukunft der Heilpraktiker*innen-Ausbildung

von Conny Dollbaum-Paulsen
(letzte Überarbeitung: 01. März 2022)

Was immer die Diskussion um den Berufsstand der Heilpraktiker*innen angerichtet hat an Vertrauensverlust auf Seiten der PatientInnen und auch unter den Betroffenen selbst, ein Gutes ist dabei herausgekommen: Das Heilpraktikergesetz wird auf den Prüfstand gestellt und angepasst.

Eigentlich nichts Neues....

Interessanterweise scheint mir darin ausschließlich das benannt zu werden, was in der Regel in allen seriösen Ausbildungsinstituten bereits seit Jahren gelehrt wird. Ob das Lesen von Befunden, das verantwortliche Umgehen mit Diagnosen und die Aufforderung, die eigenen Grenzen zu erkennen, ob die Erstellung einer sorgfältigen Erstanamnese oder die eines psychopathologischen Befundes: Diese Inhalte lernen angehende Heilpraktiker*innen schon allein deshalb seit Jahren, weil sie ansonsten die Prüfung beim Gesundheitsamt nicht bestehen können.

Wer sich informieren will, was in Zukunft verlangt wird, mag die Richtlinien lesen – die Verbände sind alle engagiert beteiligt und es ist im Interesse aller, eine klare Struktur in Ausbildung und Überprüfung zu bringen.

Keine Ausbildungsverordnung

Das geben die Leitlinien allerdings nicht her, von einer Ausbildungsverordnung ist nicht die Rede, würde diese ja eine echte Anerkennung des Berufes bedeuten. Es handelt sich außerdem um Leitlinien mit weitem Spielraum., was die Durchführung betrifft.

Es ist ein Entwurf, was davon übernommen wird, entscheidet sich im Oktober, die Verbände und Ausbildungsinstitute sind jedenfalls eingeladen, die Inhalte mit zu diskutieren.

Immerhin: Es bewegt sich etwas. Wohin das führt...wir werden es erleben.

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