5 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Y Z

Kategorie: Berufskunde

 

HeilpraktikerIn Physiotherapie

Hintergrund/Kontext Heilpraktikerberuf, eingeschränkt auf den Bereich Physiotherapie

Das Berufsbild "Heilpraktiker Physiotherapie" (im Folgenden häufig abgekürzt mit "HP-Physiotherapie") gibt es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Bayern seit dem 26.08.2009 als sog. "sektorale Überprüfung" als Ergänzung des Heilprakikergesetzes.

Die Rechtslage für Heilpraktiker*innen Physiotherapie

PhysiotherapeutInnen sind als Angehörige medizinischer Assistenzberufe ausgebildet, nach ärztlicher Weisung therapeutische Maßnahmen auszuführen. Sie verfügen über ein hochspezialisiertes orthopädisches Wissen und arbeiten tatsächlich sehr viel unabhängiger, als es diese Regelung beschreibt.
Um die Bezeichnung "Heilpraktiker Physiotherapie" tragen zu dürfen, ist es allerdings unumgänglich, medizinisches, anamnestisches und diagnostisches Wissen zu erwerben, um den "sektoralen", also auf orthopädische Krankheitsbilder beschränkten Beruf verantwortungsbewusst ausüben zu können.
Nach Ablegen einer Überprüfung beim Gesundheitsamt dürfen HP-Physiotherapie orthopädische Krankheitsbilder selbständig, ohne Weisung, diagnostizieren, lindern und behandeln. Dies bedeutet eine Kompetenzerweiterung der Berufsausübung.

Behörden und Berufsverbände sind aktuell dabei, einheitliche Kriterien für diese Überprüfung zu erstellen.
In NRW können PhysiotherapeutInnen, die über Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen und mindestens 25 Jahre alt sind, eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf den Bereich Physiotherapie nach Aktenlage beantragen.

Erwerb und sichere Handhabung vor allem differentialdiagnostischen Grundkenntnissen müssen nachgewiesen werden - dabei gehen die Behörden von einem minimalen Weiterbildungsumfang dieser Inhalte von 60 USt aus. Die Weiterbildung schließt mit einer Instituts-eigenen Überprüfung ab.
Physiotherapeuten mit einer abgeschlossenen Osteopathieusbildung, die vom Verband der Osteopathen Deutschland e.V. anerkannt sind, müssen keine Weiterbildungszertifikate vorlegen, sondern können direkt nach Aktenlage geprüft werden.

Themen sind:

  • DD-Kenntnisse in Innerer Medizin, Neurologie, Pädiatrie, Gynäkologie und Dermatologie
  • Notfälle sicher erkennen
  • Laborbefunde
  • Infektionserkrankungen
  • Untersuchungen
  • Praxishygiene
  • gesetzliche Grundlagen

HP-Physiotherapie erhalten nach dem Bestehen dieser Prüfung die Erlaubnis, ausschließlich orthopädische Krankheitsbilder zu erkennen, zu lindern und zu behandeln.
Dabei müssen die angewandten Methoden aus dem Bereich der Grundausbildung der Physiotherapie kommen und  orthopädisch-physiotherapeutisch ausgerichtet sein.
Leiden der Inneren Medizin, der Psychiatrie, Gynäkolgie, Neurologie, Pädiatrie etc. dürfen von HP-Physiotherapie nicht behandelt werden, ebensowenig dürfen diese Medikamente verschreiben oder verabreichen. Die Heilerlaubnis ist also im Gegensatz zu der des HP eingeschränkt.

Außerdem dürfen Therapien wie Osteopathie, Akupunktur und Fußreflexzonentherapie, die nicht Bestandteil der physiotherapeutischen Grundausbildungen sind, nicht ausgeübt werden.

Alle Infos unter: Gesundheitsamt Düsseldorf

Autorin:
Conny Dollbaum-Paulsen
Heilpraktikerin

Quelle:
Eigene Zusammenstallung

Datum: 07.12.2016

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.