Heilpraktiker:innen beschränkt auf Psychotherapie in Hamburg

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Heilpraktiker*innen, beschränkt auf den Bereich Psychotherapie, dürfen Erkrankungen aus dem Bereich der Psyche selbständig, ohne ärztliche Weisung, diagnostizieren und therapieren. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie begleiten Menschen mit verschiedenen Beschwerden aus dem Bereich der Psyche und Psychosomatik, ihre Methoden können klassisch (Gesprächstherapie, Tiefenpsychologie), modern (Schamanismus) oder energetisch (Quantenheilung) sein. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen zahlen ihre Leistungen teilweise.

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Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hamburg

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hamburg arbeiten nicht mit den klassischen Behandlungsmethoden, sondern wenden alternative Verfahren an wie beispielsweise die Systemische Familientherapie oder NLP-Therapie. Viele dieser alternativen Therapieverfahren erfordern eine deutlich geringere Behandlungszeit als eine klassische Form der Psychotherapie, da sie meist lösungsorientiert vorgehen.

Ein Termin bei einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin in Hamburg ist in der Regel nicht mit langen Wartezeiten verbunden. Die Behandlung wird ohne Anträge und Genehmigungen durchgeführt, da eine Therapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktikergesetzes keine Kassenleistung ist. Nur in Einzelfällen ist es je nach Tarif möglich, die Kosten über private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen abzurechnen.

Erstgespräch bei Hamburger Heilpraktiker*innen Psychotherapie
Bevor eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker in Hamburg aufgesucht wird, sollte geklärt werden, ob die Behandlungskosten anteilig von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden oder ob diese in vollem Umfang zulasten der Patientin bzw. des Patienten gehen.

Der Besuch bei einem / einer Heilpraktiker*in für Psychotherapie beginnt in der Regel mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Dieses erfolgt kostenfrei, wenn im Erstkontakt zunächst nur Formelles geregelt wird und therapeutische Inhalte noch außen vor bleiben. Erst wenn Patientin oder Patient sich einigen und gemeinsam eine Therapie anstreben, macht sich die Heilpraktikerin oder der Heilpraktiker ein genaueres Bild von seiner Klientin bzw. seinem Klienten.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie bemühen sich, ihren Klient*innen viel Zeit zu schenken, um diese genau kennenzulernen und um ihr Angebot detailliert zu schildern. Zunächst wird abgeklärt, inwieweit eine länger währende Psychotherapie angezeigt ist. Wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, die eine langwierige Therapie indiziert, genügt meist ein intensives Selbsthilfe- und Beratungsangebot.

Viele Patient*innen machen die Erfahrung, dass durch die professionelle Unterstützung der Heilpraktikerin oder des Heilpraktikers schon wenige Beratungsstunden ausreichen, um eine stimmige Lösung für das vorliegende Problem zu finden. Ob Beratung oder Psychotherapie, beides kann nicht nur getrennt erfolgen, sondern auch miteinander kombiniert werden.

Tipps für das Erstgespräch mit Hamburger Therapeut*innen

Auf der Grundlage eines Erstgesprächs mit Heilpraktiker*innen der Psychotherapie in Hamburg können Interessent*innen leicht entscheiden, ob sie mit ihrer Wahl zufrieden sind und sich eine Behandlung mit dem / der Therapeut*in vorstellen können. Da eine Therapie sehr persönliche und intime Themen berühren kann, ist es von großer Bedeutung, dass die Heilpraktikerin oder der Heilpraktiker der Klientin bzw. dem Klienten sympathisch ist oder nicht. Meist stellt sich bereits nach wenigen Minuten heraus, ob die Chemie stimmt.

Um den Behandlungsauftrag zu klären, befragen Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ihre Klient*innen im Erstkontakt meist nach ihrem Anliegen und genauen Beschwerden. Sie lassen ihren Patient*innen ausreichend Zeit, um ihre Beschwerden genauer zu beschreiben, die Art der Probleme sowie deren Umfang und bisherige Dauer. Häufig gehen Heilpraktiker*innen für Psychotherapie auch darauf ein, wie sich bestehende Problematik genau entwickelt hat und wie die Patient*innen bisher damit umgegangen sind. Auch mögliche Therapieversuche, die in diesem Zusammenhang bereits unternommen wurden, können erfragt werden.

Checkliste für das bevorstehende Erstgespräch

  • Ist das Erstgespräch kostenfrei?
  • Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten?
  • Mit welchen Therapieverfahren wird gearbeitet?
  • Wie verläuft ein Setting?
  • Wie lange wird die Behandlung voraussichtlich dauern?
  • Mit welchen Problemen muss während der Therapie gerechnet werden?

 

Hamburger Psychotherapeut*innen nach dem Heilpraktikergesetz - Zusatzqualifikationen beachten

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl einer geeigneten Therapeutin oder eines Therapeuten mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz in Hamburg sind die jeweiligen Zusatzqualifikationen. Diese weisen teilweise große inhaltliche und methodische Unterschiede auf. Auch Umfang und Qualität sind weisen häufig große Differenzen auf.

Bei der Suche nach Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hamburg lassen sich die entsprechenden Qualifikationen meist aus den Zusatzbezeichnungen in den Einträgen der Hamburger Branchenverzeichnisse herauslesen. Aber auch auf den Praxisschildern geben viele Heilpraktiker*innen Psychotherapie in Hamburg ihre zusätzlichen Qualifikationen an. Am besten informieren sich Interessierte direkt bei den Therapeut*innen selbst nach dem genauen Inhalt und Umfang der jeweiligen Zusatzqualifikation, da diese nicht gesetzlich geschützt sind.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hamburg - Therapieverfahren
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie genießen wie ihre Kolleg*innen, die klassischen Heilpraktiker*innen für Naturheilkunde, Therapiefreiheit. Sie können sich auf bestimmte Therapieverfahren und Gebiete spezialisieren, die von der gesetzlich geregelten Psychotherapie nicht erfasst werden, um psychische Erkrankungen zu therapieren, die nicht der Behandlung von Psychiater*innen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen unterliegen. Zu den gängigen Therapiemethoden zählen zum Beispiel:

  • Autogenes Training
  • Biodynamik
  • Burnout-Beratung
  • Coaching
  • Entspannungstraining
  • Familienaufstellung
  • Feldenkrais
  • Gesprächstherapie nach Rogers
  • Gestalttherapie
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Hypnose
  • Natur- und Erlebnispädagogik
  • NLP-Practitioner
  • Schamanismus
  • Seelenarbeit mit Kindern
  • Spirituelle Lebensberatung
  • Systemische Familientherapie
  • Tiefenpsychologische Verfahren
  • Verhaltenstherapie (kognitiv-behaviorale Therapie)

 

Psychotherapeutischer Heilpraktiker*innen in Hamburg und ihr Aufgaben

Die grundsätzlich menschenfreundliche innere Haltung der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ermöglicht ihnen, besonders empathisch und verantwortungsvoll mit ihren Patient*innen zu kommunizieren und auf deren individuelle Probleme einzugehen. Dabei zeigen die Therapeut*innen in zahlreichen Bereichen Kompetenz.

Mit ihren Kernkompetenzen unterstützen sie ihre Patient*innen bei psychischen Belastungen wie beispielsweise Konflikte am Arbeitsplatz, Stress oder Streitigkeiten, bieten Hilfe bei Beziehungsproblemen, Lebens- und Sinnkrisen sowie bei der beruflichen Entwicklung und erarbeiten gemeinsam mit den Klient*innen Lösungen. Auch bestimmte psychische Erkrankungen behandeln Heilpraktiker*innen für Psychotherapie eigenständig unter Beachtung der Sorgfaltspflicht. Nicht zuletzt bieten sie ihren Klient*innen mit ihrem diagnostischen und psychiatrischen Knowhow Begleitung und Hilfe in ihrer persönlichen Entwicklung. Dabei bemühen sich Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, die tieferen Ursachen der psychischen Probleme zu ergründen, um ihren Klient*innen möglichst wirksame Lösungen anzubieten.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie sind beispielsweise beliebte Ansprechpartner*innen für die Beratung, Betreuung und Therapie eines Burnouts. Die Therapeut*innen erforschen gemeinsam mit den Patient*innen die genauen Auslöser für die psychischen Beschwerden, analysieren Gewohnheiten und Gedanken-, Gefühls- und Verhaltensmustern und suchen gemeinsam nach Lösungen.

Hamburger Heilpraktiker*innen Psychotherapie

Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen in Hamburg haben nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung eine staatliche Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom Gesundheitsamt erhalten. Damit ist es den Therapeut*innen möglich, wie alle in Deutschland zugelassenen Heilpraktiker*innen psychotherapeutisch tätig zu werden. Denn vor dem Gesetz dürfen Heilpraktiker*innen für Naturheilkunde grundsätzlich auch als Psychotherapeut*innen arbeiten, da die absolvierte Prüfung zum / zur Heilpraktiker*in für Naturheilkunde den / die Heilpraktiker*in für Psychotherapie beinhaltet. Dessen ungeachtet unterscheiden sich beide Prüfungen voneinander.

Gemäß der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes gliedert sich der Beruf des / der Heilpraktiker*in in die allgemein praktizierenden Heilpraktiker*innen und die 1993 eingeführten eingeschränkten Heilpraktiker*innen mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Auf dieser Basis arbeiten nicht nur Heilpraktiker*innen, sondern auch Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen, die wegen ihrer Qualifizierung die Approbation (staatliche Zulassung) gemäß dem Psychotherapeutengesetz von 1999 erhalten haben.

Die Approbation ermöglicht Psychotherapeut*innen, sich selbstständig an Orten wie Hamburg niederzulassen. Auch approbierte Ärzte und Ärztinnen können heilkundliche Psychotherapie ausüben. Sowohl approbierte Psychotherapeut*innen als auch approbierte Ärzte und Ärztinnen können ihre Behandlungen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.

Berufsgruppen in der Psychiatrie und Psychotherapie

Im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie wird unterschieden zwischen verschiedenen Berufsgruppen, die ganz Deutschland, so auch in Hamburg, psychotherapeutisch arbeiten.

Ärztliche Psychotherapeut*innen

Ärztliche Psychotherapeut*innen sind approbierte Mediziner*innen, die nach Abschluss einer mindestens fünfjährigen fachärztlichen Fortbildung eine psychotherapeutische Qualifikation vorweisen können. Ärztlichen Psychotherapeut*innen ist es erlaubt, psychische Erkrankungen zu therapieren und Arzneimittel zu verschreiben.

Psychiater*innen und Neurolog*innen

Psychiater*innen und Neurolog*innen haben nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium eine Facharztausbildung zur Behandlung von psychischen Störungen und Nervenschädigungen absolviert und die Approbation erhalten. Sie sind berechtigt, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten und Psychopharmaka zu verordnen.

Psychologische Psychotherapeut*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen haben ebenfalls eine Approbation erhalten, nachdem sie ihr Psychologiestudium erfolgreich abgeschlossen haben sowie eine Ausbildung zum / zur psychologischen Psychotherapeut*in nach dem Psychotherapeutengesetz. Erst die zuletzt genannte Zusatzausbildung ermöglicht ihnen die Behandlung psychischer Erkrankungen. Da psychologische Psychotherapeut*innen kein Medizinstudium absolviert haben, sind sie nicht dazu berechtigt, Arzneimittel zu verschreiben.

Kinder- u. Jugendpsychotherapeut*innen (KJP)

Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen haben entweder ein Psychologie- oder Pädagogikstudium oder das Studium der Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen sowie eine entsprechende Zusatzausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz. Sie haben sich auf die Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert und verfügen über eine Approbation

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie

Heilpraktiker*innen absolvieren statt eines Universitätsstudiums eine Prüfung durch das Gesundheitsamt. Da der Heilpraktiker*innen-Beruf keine staatlich geregelte Ausbildung voraussetzt, gibt es auch keine staatliche Prüfungsordnung. Die Kriterien für die Heilpraktiker*innen-Prüfung werden weitgehend von den Gesundheitsämtern festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Geprüften eine staatliche Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikergesetz). Die eingeschränkte Heilerlaubnis ermöglicht ihnen die Ausübung der Therapieverfahren, für die sie sich qualifizieren.

Grundsätzlich dürfen Heilpraktiker*innen mit maximal drei heilkundlichen Verfahren therapeutisch arbeiten. Dies können anerkannte sowie naturheilkundliche bzw. ganzheitliche Methoden sein. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie entscheiden sich bereits vor ihrer Prüfung für mindestens eine Therapieform. Der erworbene Wissensstand wird vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft.

Prüfungsinhalte – Heilpraktiker*innen Psychotherapie in Hamburg

Für die Vorbereitung auf die Prüfung durch das Gesundheitsamt stehen Heilpraktiker*innen für Psychotherapie zwei Optionen öffnen: entweder selbstständig in eigener Regie oder mittels einer Ausbildung. Die Prüfung beinhaltet die Kenntnis aller zulässigen Arbeitsgebiete sowie die Gesetzeskunde und rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kommen praktische Anwendungsbeispiele und die vielfältigen Klassifikationen psychischer Erkrankungen.

Ebenso werden Kenntnisse der allgemeinen Psychopathologie vorausgesetzt sowie psychiatrische Krankheitsbilder nach ICD 11 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme), organische psychische Störungen wie zum Beispiel affektive Störungen, Belastungsstörungen, Demenzerkrankungen, Essstörungen, neurotische Störungen, Persönlichkeitsstörungen, psychiatrische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, psychosomatische Störungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, somatoforme Störungen, Suizidalität Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen und Verhaltensstörungen. Auch Kenntnisse der psychiatrischen und psychotherapeutischen Anamnese und Diagnostik werden geprüft. Nicht zuletzt sollten psychiatrische Notfälle erkannt und entsprechend begleitet werden können.

Zukünftige Heilpraktiker*innen für Psychotherapie müssen zudem über die Grundlagen der Neurologie und neurologischer Krankheitsbilder informiert sein sowie Kenntnisse relevanter körperlicher Erkrankungen vorweisen. Hinzu kommen Kompetenzen im Bereich der Psychopharmaka, deren Einsatzformen sowie Wirkungen und Nebenwirkungen.

Das Gesundheitsamt verlangt zudem genaue Kenntnisse der aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten psychotherapeutischen Methoden sowie deren Indikationen und Kontraindikationen. Hinzu kommen Grundkenntnisse verbreiteter Therapieverfahren sowie deren Grenzen und Gefahren.

Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater (VFP)

Der Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater https://www.vfp.de/ wurde 1990 gegründet, um die rund 11.000 Mitglieder (Stand: Frühjahr 2020) in allen beruflichen und fachlichen Belangen zu unterstützen. Der berufsständische Zusammenschluss Freier Psychotherapie in Deutschland vertritt die juristischen und öffentlichkeitsrelevanten Interessen seiner Mitglieder. Dazu gehört, dass der Verein mit anderen Berufsverbänden zusammengearbeitet und die Prinzipien der Psychotherapie kommuniziert sowie die der psychischen Heilverfahren und der psychologischen Beratung. Außerdem macht sich der Verein mit seiner Verbandsschule für den Nachwuchs Psychologischer Berater*innen und Psychotherapeut*innen stark.

Heilpraktikerin für Psychotherapie  Corinna Böschemeyer in Hamburg
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Heilpraktikerin, ausschl. f. d. Bereich Psychotherapie  Claudia Peitzner in Hamburg
Diplom-Pädagogin, Heilpraktikerin Psychotherapie  Susanne Dornfeldt in Hamburg
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